Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung nach Entscheidung über EEG-Umlage weiterhin auf Wachstumskurs
Am 8. Mai 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitgeteilt, dass die EEG-Umlage für KWK-Anlagen auch weiterhin auf 40 % begrenzt bleiben wird. Diese Klärung wurde notwendig, nachdem die bisherige Ausnahmeregelung zum 1. Januar 2018 ausgelaufen war und für Unsicherheit gesorgt hatte. Vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung durch die zuständige EU-Kommission sind dies bereits jetzt sehr gute Nachrichten und ein großer Fortschritt für die Branche.
Damit wird Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) weiterhin wesentlich wirtschaftlicher sein als klassische Kompressionskälte und Heizung. Anwendungsbereiche dafür sind Industriebetriebe, Hotels, Rechenzentren, Krankenhäuser, Bürogebäude – und letztlich jede Anwendung, die Kälte, Wärme und Strom erfordert.
Die Förderung für BHKWs und die BAFA-Förderung für Wärmerückgewinnung, kombiniert mit der Laufzeitverlängerung der BHKWs, weil die Wärme auch in der warmen Jahreszeit abgenommen werden kann, machen diese Projekte mit einer typischen Payback-Zeit von zwei bis drei Jahren in Deutschland ausgesprochen attraktiv.
Nicht zuletzt trägt die verlängerte EEG-Begünstigung auch dazu bei, dass klimaunfreundliche Kältemittel mittels Adsorptionskühlung durch das sehr klimafreundliche Kältemittel Wasser ersetzt werden können.