KfW Förderungskredit für innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme
Die wichtigsten Fakten im Überblick
Ziel:
Mit dem Programm sollen deutliche Beiträge zur Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden.
Zuwendungsempfänger:
>> In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
>> Freiberuflich Tätige.
>> Antragsberechtigte Unternehmen, die Contractingdienstleistungen gemäß DIN 8930-5 anbieten und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind.
Zuwendungsvoraussetzungen:
>> Bei Antragstellung ist der Hausbank ein von einem Sachverständigen erstelltes Abwärmekonzept vorzulegen.
>> Zugelassene Sachverständige sind externe Energieberater, die in der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes aufgeführt sind. Diese müssen für die Kategorie “Energieberatung im Mittelstand (BAFA)” freigeschaltet sein.
>> Sofern das Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügt, kann das Konzept unternehmensintern erstellt werden.
>> Die geförderten Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
>> Sie sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
Förderfähige Maßnahmen (Auszug betreffend Adsorptionskälte):
a ) Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme, z. B.:
>> Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme;
>> Stromeffizienzmaßnahmen nur soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Abwärmemaßnahme stehen. […]
Abwärmekonzept enthält:
>> Nachweis der erwarteten Einsparung an Energie und CO2 auf der Grundlage eines Soll-Ist-Vergleiches
>> Höhe der Investitionskosten und der Investitionsmehrkosten
>> Bestandsaufnahme der Energieströme der betroffenen Systeme
Kreditbetrag:
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben.
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zur Verfügung:
Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1),
Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2),
Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).
Zinssatz:
>> Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
>> Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
>> Sofern erforderlich, unterbreitet die KfW Ihrer Hausbank vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot.
>> Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers.
>> Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
>> Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.
Bereitstellung:
>> Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages.
>> Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
>> Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. In begründeten Fällen kann diese Frist verlängert werden.
>> Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird, beginnend 12 Monate und 2 Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum, eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig.
Tilgungszuschuss:
Mit Nachweis der durchgeführten Investitionen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Nach AGVO (Art. 38,46) | Nach De-minimis |
im Regelfall 30% der förderfähigen Investitionsmehrkosten | im Regelfall 30% der förderfähigen Investitionskosten |
Beihilfen zulässig, die einen Anreizeffekt haben (höher Umweltschutz oder Verbesserung Energieeffizienz) | Auswirkung der Förderung auf den Wettbewerb nicht zu erkennen |
Beihilfeempfänger stellt Antrag vor Beginn des Vorhabens | Subventionswert auf 200.000 € begrenzt (innerhalb von 3 Jahren) |
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten.
Kumulierung mit anderen Fördermitteln
Kumulierung mit BAFA möglich aber Gesamtzuschuss darf 2-fache der BAFA-Förderung nicht überschreiten ? -> max. 50%
So funktioniert’s:
Schritt für Schritt zum Kredit
- Beauftragen Sie eine Sachverständigen
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzierungspartner auf
- Beantragen Sie den Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner
- Die KfW prüft den Kreditantrag
- Schließen Sie den Kreditvertrag ab
- Starten Sie mit Ihrem Vorhaben