Förderprogramm KLIMASCHUTZ – PLUS Baden-Württemberg
Auch einzelne Bundesländer sind sehr daran interessiert, die eigenen Ziele zum Klimaschutz umzusetzen. So legte auch Baden-Württemberg in diesem Jahr das Programm „Klimaschutz-Plus“ neu auf, um vor allem Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine dazu zu animieren, energieeffizienter zu werden und somit aktiv zum Klimaschutz beizutragen.
Wichtige Daten zum Programm „Klimaschutz-Plus“
Von der Förderungen profitieren kommunale und kirchliche Einrichtungen, sowie gewerblich genutzte Immobilien, die in folgende Maßnahmen investieren:
- energetische Sanierung von Gebäudehülle und technischer Gebäudeausstattung
- Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien
- Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung
Hierbei unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum einen durch das CO2-Minderungsprogramm und zum anderen durch ein Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm, sowie allgemeine Modellprojekte.
Inhalte/Säulen | CO2-Minderungsprogramm | Allg. Modellprojekte |
Zuwendungsziel | Minderung CO2-Emissionen von Energieverbräuchen | Beispielhafte Installation von Techniken mit Potenzial zur CO2-Einsparung, die der Verbreitung bedürfen |
Anspruch mit SorTech | Energetische Sanierung: Sanierung von Lüftungsanlagen (auch Kälteerzeugung zur Gebäudeklimatisierung) | Installation von Anlagen zur solaren Kühlung / Nutzung von Abwärme aus Gewerbebetrieben / Innovative Aktionen zur CO2-Minderung |
Höhe der Förderung | 50 € pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent über anrechenbare Lebensdauer der Maßnahme / Begrenzung auf 15%* ; 20%** ; 40%*** zuwendungsfähiger Ausgaben / max. Zuschuss: 200.00 € ; 40.000 €*** / Förderungen ab 5.000 € (Bagatellgrenze) | Orientierung an: Verringerung CO2-Emissionen (Richtwert = 75 €/t CO2) / 50 % förderfähiger Mehrinvestitionen / Max. 75 % gesamter jahresmittlerer Mehrkosten / Max. 200.000 € ; 400.000 €** ; 50.000 €*** |
Kumulierbar mit anderen Förderprogrammen | Nicht mit Fördermittel EU und Programmen von Bund/Land Baden-Württemberg kumulierbar (z. B. Investitionsprogramm LKHG, Schulbauförderprogramm**, BAFA, KfW, Sportförderung***) | Ja |
*Allgemeines Programm
Kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen, Träger von Krankenhäusern/Alten-/Pflegeheimen als Eigentümer/Besitzer
**Kommunales Programm
Gemeinden/Landkreise Baden-Württemberg, Gemeindeverbände/selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach § 101 Gemeindeordnung als Eigentümer/Besitzer in Baden-Württemberg; kommunale Unternehmen, wenn Unternehmensanteile mehrheitlich in kommunaler Hand und Kommune, in der die Maßnahme umgesetzt werden soll, an Unternehmen beteiligt
**Programm für Vereine
Eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) ohne Profisport-Abteilung oder Gaststätte (Sitz: Baden-Württemberg; Jahresbilanzsumme bis zu 10 Mio. €